Zum Umgang mit Mährobotern auf dem Platz

Die Mähroboter auf unserer Golfanlage sind nun schon einige Wochen – wie ich finde – recht erfolgreich im Einsatz. Sie helfen, die Fairways auf einer konstanten Länge von 20 mm zu halten und sie zu pflegen. Auf dem Platz höre ich nun immer wieder Diskussionen darüber, wie im Falle einer Berührung oder Beeinträchtigung durch die Roboter zu verfahren ist. Bekannt sein sollte inzwischen, dass der Not-Stoppschalter ausschließlich in echten Notfällen betätigt werden darf. Deshalb an dieser Stelle eine kurze, leicht verständliche Übersicht – basierend auf den offiziellen Golfregeln:

  1. Ball trifft den Mähroboter?
    Kein Problem – es gibt keine Strafe. Der Ball wird einfach von dort weitergespielt, wo er nach dem Kontakt liegen geblieben ist.
  2. Mähroboter hat den Ball verschoben oder beschädigt?
    Dann gilt der Ball als „durch äußeren Einfluss bewegt“. In diesem Fall muss er zurückgelegt werden – möglichst an die ursprüngliche Stelle (falls unbekannt, wird die Position geschätzt).
    Der Ball darf gereinigt werden und, wird festgestellt, dass er beschädigt ist, darf ein neuer Ball eingesetzt werden.
  3. Der Mähroboter ist im Weg?
    Mähroboter gelten als unbewegliche Hindernisse – wie z. B. ein feststehendes Hinweisschild oder eine Bank. Wenn der Roboter euren Stand, Schwung oder die Lage des Balls stört, dürft ihr straflos Erleichterung in Anspruch nehmen. Das heißt: Ihr dürft den Ball droppen, ohne dass es einen Strafschlag gibt. Wie das genau funktioniert, regelt Golfregel 14.3.

Wichtig: Es gelten die allgemeinen Golfregeln in der jeweils aktuellen Fassung (siehe z.B. auf der Seite des Deutschen Golfverband (DGV) unter golf.de. Detaillierte Hinweise zu den anzuwendenden Regeln findet ihr auch im „Hinweis Mähroboter“ am Ende unserer Platzregeln.

Hans-Joachim Brandl

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