Golfen in NRW weiterhin nicht erlaubt

Aufgrund der konstant hohen Zahl an Neuinfektionen mit Covid-19 und einer weiterhin zu hohen 7-Tage-Inzidenz hat das Land NRW die Kontaktbeschränkungen verschärft und die bisher geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Somit bleibt weiterhin jeglicher Sport, auch Individualsport wie Golf, auf allen öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen untersagt. Den Text der aktuellen Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin aktuell.

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