Liebe Mitglieder des Golfclub Düsseldorf Grafenberg e.V.,
wie Sie den aktuellen Informationen auf unserer Homepage sicherlich bereits entnommen haben, ist es aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW in der seit dem 24. November 2021 gültigen Fassung Personen, die älter als 16 Jahre und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, nicht mehr erlaubt auf Golfplätzen in Nordrhein-Westfalen Golf zu spielen. Das gilt natürlich auch für unseren Golfplatz. Für Verstöße gegen diese Regelung können Bußgelder bis zu 25.000,00 Euro verhängt werden.
Die Coronaschutzverordnung verpflichtet uns, den Zutritt zum Golfplatz und die Einhaltung dieses Verbots zu kontrollieren.
Zur Erfüllung unserer Verpflichtung bitten wir Sie, uns einen Nachweis Ihrer Genesung oder vollständigen Impfung, idealerweise in Form des QR-Codes an die eigens zu diesem Zweck eingerichtete Emailadresse coronanachweis@golfclub-duesseldorf.de zu übersenden. Alternativ können Sie uns den Nachweis auch schriftlich per Post oder während der Öffnungszeiten per Abgabe im Clubsekretariat zukommen lassen.
Mitglieder, die einen solchen Nachweis nicht vorlegen oder vorlegen können, werden nach dem 6. Dezember 2021 keine Startzeiten (auch nicht telefonisch oder über den Proshop) mehr buchen können und dürfen die Golfanlage auch nicht mehr zu Übungszwecken betreten.
Unabhängig davon sollten Sie für die behördlicherseits vorgeschrieben stichprobeweisen Kontrollen neben dem erforderlichen Impf- bzw. Genesenennachweis auch einen Lichtbildausweis bei sich führen, wenn Sie sich auf dem Gelände der Golfanlage bewegen.
Die aktuelle Situation lässt vermuten, dass weitere Einschränkungen folgen könnten. Informieren Sie sich deshalb bitte weiterhin auf unserer Homepage.
Bleiben Sie bitte weiterhin gesund!
Ihre
Simone Scheidgen und Hans-Joachim Brandl