Das Land NRW hat eine ab dem 30.07.2021 geltende Änderung der Corona-Schutzverordnung beschlossen. Die höchste regionale Inzidenzstufe 3 wird bis mindestens 19. August ausgesetzt. Das bedeutet bis dahin keine Einschränkung beim Golfen und auch keine weiteren Einschränkungen für die Gastronomie.